Meldung
20.05.2022

Türkei: Zollvorschriften und Einfuhrrichtlinien kompakt

Bei hochwertiger Medizintechnik ist die Türkei zu 85 Prozent auf Importe angewiesen. Doch was müssen Unternehmen für eine erfolgreiche Wareneinfuhr in das Land beachten? Das neue „Zoll und Einfuhr kompakt – Türkei“ gibt einen Kurzüberblick.

Türkische Flagge
© colourbox.com

Der türkische Medizintechnikmarkt bietet internationalen Herstellern interessante Geschäftschancen. Die wachsende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleitungen und ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung bilden eine gute Grundlage für eine positive Marktentwicklung. Wachstumsimpulse erhält die Branche durch Verbesserungen des Krankenversicherungssystems und der staatlichen Leistungen. Ein weiterer Wachstumsfaktor ist der Gesundheitstourismus. Deutsche Medizintechnikprodukte sind auf dem türkischen Markt gut etabliert und genießen hohe Wertschätzung.

Um deutsche Unternehmen beim Markteintritt in die Türkei zu unterstützen, informiert der übersichtliche Leitfaden „Zoll und Einfuhr kompakt – Türkei“ zunächst über das handelsrechtliche Verhältnis der Türkei zur EU und geht anschließend detailliert auf das ordnungsgemäße Zollverfahren als Voraussetzung für den Außenhandel ein. Dazu zählen neben der Abfertigung zum freien Verkehr auch verschiedene besondere Zollverfahren wie das Zolllagerverfahren oder die vorübergehende Verwendung. Außerdem erfahren Exporteure, welche Bestimmungen beim türkischen Zolltarif gelten und welche Waren von Einfuhrverboten oder -beschränkungen betroffen sind. Das letzte Kapitel enthält Hinweise zur Ausfuhr aus der EU. Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die kostenlosen Leitfäden der GTAI-Reihe „Zoll und Einfuhr kompakt“ bieten einen kompakten Überblick rund um die Wareneinfuhr in Zollgebiete weltweit. Weitere Länderberichte aus der Reihe sind kürzlich unter anderem zu Mexiko und Serbien erschienen.

Weiterführende Informationen

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