Fit für Marokko: Welche rechtlichen Besonderheiten gelten im Königreich?
Marokko gilt bei Exporteuren und Investoren als zukünftiger Hub für den afrikanischen Markt. Im aktualisierten Länderbericht „Recht kompakt – Marokko“ erhalten sie detaillierte Informationen, welche rechtlichen Aspekte bei ihrem Auslandsengagement eine Rolle spielen.

Durch seine Nähe zur EU sticht Marokko als attraktiver Auslandsmarkt hervor. In Zeiten der Corona-Pandemie hat die Regierung drastische Maßnahmen ergriffen und frühzeitig den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Allerdings bewegte sich das Gesundheitswesen auch schon vorher am Limit. Es besteht ein gravierender Mangel an Ärzten und Klinikpersonal mit Fachwissen. In ihrem „Plan Santé 2025“ hat die Regierung rund 1,3 Milliarden Euro für die Erweiterung der Krankenhauskapazitäten vorgesehen. Beim Ausbau der medizinischen Infrastruktur ist die Nachfrage nach modernen Technologien „made in Germany“ groß. Für viele Exporteure aus der Gesundheitswirtschaft wird das Königreich außerdem zunehmend zum wirtschaftlichen Zentrum zwischen Afrika und der Welt.
Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und bei Projekten in Marokko müssen exportorientierte Unternehmen aus Deutschland jedoch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften beachten. Um ihnen eine Hilfestellung in diesem komplexen „Rechtsdschungel“ zu geben, informiert der Länderbericht „Recht kompakt – Marokko“ deutsche Unternehmen aktuell und leicht verständlich über alle wichtigen rechtlichen Aspekte im Königreich. In Form eines tabellarischen Überblicks liefert der Bericht nützliche Basisinformationen zu einzelnen Rechtsbereichen, unter anderem zum Investitionsrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Einreise- und Aufenthaltsrecht, zum Zahlungsrecht, zum Gewerblichen Rechtsschutz, zum Steuerrecht und zur Rechtsverfolgung.
Die vollständige Sonderreihe „Recht kompakt“ mit mehr als 70 Länderberichten ist auf den Seiten von Germany Trade & Invest kostenfrei abrufbar. Alle Merkblätter werden von den GTAI-Rechtsexperten bei Neuerungen oder Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften laufend ergänzt und aktualisiert. Zuletzt wurden – neben Marokko – unter anderem auch die Berichte zu Indien, Brasilien, Kenia und Kanada auf den neuesten Stand gebracht.
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