Gesundheitswirtschaft
12.05.2020

Covid-19 in Rumänien: Krise offenbart Defizite im Gesundheitswesen

Rumäniens Gesundheitswesen ist in Bedrängnis. Seit Beginn der Krise treten Probleme in der medizinischen Infrastruktur besonders deutlich hervor. Staatliche Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus wirken sich unter anderem auch auf das Vertragsrecht im deutsch-rumänischen Handelsverkehr aus.

Flagge Rumänien; Quelle: fotolia.com/Bernard GIRARDIN
© Quelle: fotolia.com/Bernard GIRARDIN

Das Gesundheitswesen in der Republik am Schwarzen Meer wurde weitestgehend unvorbereitet von der Corona-Pandemie erfasst. Schon zuvor machten dem Sektor ein Mangel an Hospitälern, Bettenkapazitäten und Notfallausrüstung zu schaffen. Nun stehen Rumänien aus EU-Fördermitteln 1,16 Milliarden Euro zur Umsetzung von Nothilfemaßnahmen zur Verfügung. Davon sollen rund 682 Millionen Euro der für die Koordinierung zuständigen Generalbehörde für Notsituationen für den Erwerb von medizinischen Geräten und für bessere Ausstattung zugeteilt werden.

Rumäniens Gesundheitssystem besteht überwiegend aus staatlichen Einrichtungen, auf denen die Krise nun besonders schwer lastet. Das Angebot und die Infrastruktur privater Anbieter expandierten jedoch in den letzten Jahren deutlich. Laut Statistikamt gibt es in Rumänien 515 Krankenhäuser, davon 368 staatliche und 147 private. Um die Überfüllung der staatlichen Krankenhäuser zu bewältigen, wurden bereits mehrere mobile Krankenhäuser gebaut.

Im Geschäftsverkehr stehen derzeit viele deutsche Unternehmen – auch aus der Gesundheitsbranche – vor Problemen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit rumänischen Handelspartnern. So muss etwa in jedem Einzelfall gesondert überprüft werden, ob der Ausbruch der Coronavirus-Pandemie als „höhere Gewalt“ gewertet werden kann. Unter anderem muss diejenige Partei, die sich darauf beruft, die Umstände auch beweisen. Dabei kann ihnen das Zertifikat der rumänischen Industrie- und Handelskammer helfen. Um dieses Zertifikat zu erhalten, muss ein Antrag bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden. Diese bescheinigt dann nach einer Prüfung aller eingereichten Unterlagen, ob das Vorliegen von „höherer Gewalt“ den vorgelegten Vertrag beeinflusst hat.

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